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   BGH, 23.02.2012 - I ZB 28/11   

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https://dejure.org/2012,7533
BGH, 23.02.2012 - I ZB 28/11 (https://dejure.org/2012,7533)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2012 - I ZB 28/11 (https://dejure.org/2012,7533)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - I ZB 28/11 (https://dejure.org/2012,7533)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 775 Nr 1 ZPO, § 776 ZPO, § 890 ZPO
    Aufhebung eines Ordnungsmittelbeschlusses: Einseitige Erledigungserklärung des Gläubigers hinsichtlich einer Unterlassungsverfügung

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäßheit einer einstweiligen Verfügung bei einem vor Erledigung der Hauptsache ergangenen Ordnungsmittelbeschluss

  • online-und-recht.de

    Aufhebung eines Ordnungsmittelbeschlusses: Einseitige Erledigungserklärung des Gläubigers hinsichtlich einer Unterlassungsverfügung

  • rewis.io

    Aufhebung eines Ordnungsmittelbeschlusses: Einseitige Erledigungserklärung des Gläubigers hinsichtlich einer Unterlassungsverfügung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Ordnungsgemäßheit einer einstweiligen Verfügung bei einem vor Erledigung der Hauptsache ergangenen Ordnungsmittelbeschluss

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsmittelfestsetzung nach einseitiger Erledigungserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde (Erledigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 311 (Ls.)
  • MMR 2012, 375
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - I ZB 28/11
    a) Allerdings hat der Senat entschieden, dass im Fall übereinstimmender und uneingeschränkter Erledigungserklärungen ein im Verfahren erlassener, noch nicht rechtskräftig gewordener Unterlassungstitel ohne weiteres entfällt und auch dann keine Grundlage für Vollstreckungsmaßnahmen mehr sein kann, wenn die Zuwiderhandlung gegen das im Titel ausgesprochene Unterlassungsgebot vor dem Zeitpunkt der Erledigung erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 342 ff. - Euro-Einführungsrabatt).

    Dem Schuldner werden auch keine Verteidigungsmöglichkeiten abgeschnitten, wie es insbesondere der Fall wäre, wenn eine ohne Anhörung des Gegners ergangene Beschlussverfügung auch nach übereinstimmenden und uneingeschränkten Erledigungserklärungen noch Grundlage für Vollstreckungsmaßnahmen sein könnte (vgl. BGHZ 156, 335, 343 - Euro-Einführungsrabatt).

  • KG, 02.07.1999 - 5 W 2664/99

    Aufhebung eines Ordnungsmittelbeschlusses bei Verzicht des Gläubigers auf die

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - I ZB 28/11
    d) Die Rechtsbeschwerde führt zwar zutreffend aus, dass entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts im vorliegenden Zusammenhang weder der Umstand, dass der Schuldner das Ordnungsgeld bereits gezahlt hat (KG NJW-RR 2000, 1523; OLG Köln GRUR 1992, 476, 477 f.) noch der Repressionszweck der Festsetzung von Ordnungsmitteln entscheidungserhebliche Gesichtspunkte sind.
  • BGH, 10.11.2022 - I ZB 10/22

    Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken: Voraussetzung für die Wirksamkeit

    Wird der Titel dagegen nur insoweit aufgehoben, als er über den Zeitpunkt des Anspruchserlöschens hinausreicht, bleibt die Vollstreckbarkeit bezüglich früher begangener Zuwiderhandlungen erhalten (zur zeitlich beschränkten übereinstimmenden Erledigungserklärung vgl. BGHZ 156, 335 [juris Rn. 34 bis 38] - Euro-Einführungsrabatt; zur einseitigen Erledigungserklärung vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - I ZB 28/11, WRP 2012, 829 [juris Rn. 10]; zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vgl. KG, NJW-RR 2004, 68, 69; allgemein dazu Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 890 Rn. 16; Bartels in Stein/Jonas aaO § 890 Rn. 29; Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 57 Rn. 38a).
  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21

    Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen

    So verhält es sich etwa, wenn nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung mit Wirkung für die Zukunft aus einer einstweiligen Verfügung wegen Zuwiderhandlungen in der Vergangenheit vollstreckt wird (BGHZ 156, 335 [juris Rn. 38] Euroeinführungsrabatt; zur einseitigen Erledigungserklärung BGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - I ZB 28/11, WRP 2012, 829 [juris Rn. 7, 10]).
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